Photovoltaikanlagen
Kundendienstpartner der
FRONIUS International GmbH
Sparte Solarelektronik
Ökotechnik- Planung und Installation von Photovoltaikanlagen, Windkraftanlagen bis 5 KW
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWG):
Nach dem EEWärmeG müssen ab dem 01.01.2009 neu errichtete Wohn- und Nutzgebäude einen Mindestanteil ihres Wärmebedarfs mit Erneuerbaren Energien decken. Bei der Nutzung von Solarthermie müssen mindestens 15 % des Bedarfs gedeckt werden.
Alternativ kann pauschal nachgewiesen werden, dass mind. 0,04 m2 (bei Ein- und Zweifamilienhäusern) bzw. 0,03 m2 (bei allen größeren Wohngebäuden) Kollektorfläche je m2 Nutzfläche installiert wurden.
Aufstockung der Fördermittel des Marktanreiz-Programms Erneuerbare Energien(MAP) auf jährlich bis zu 500 Mio. Euro.
Neufassung des EEG:
Schnellere Absenkung der Vergütungssätze für Photovoltaik (Verringerung je nach Förderklasse jährlich um 8-10 %)
Bonus für Fassadenanlagen fällt zukünftig weg.
Für selbst genutzten Solarstrom gibt es hingegen eine zusätzliche Vergütung, die bei kleinen PV-Anlagen die Wirtschaftlichkeit weiter verbessert.
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