- Keine Möglichkeit der degressiven Abschreibung für bewegliche
Wirtschaftsgüter mehr - Auslaufende Befristung der anzusetzenden Werte beim
Investitionsabzugsbetrag gemäß § 7g EStG
- Lineare Abschreibung
- Sonderabschreibungen
- Neben Aufdachanlagen gelten seit August 2010 auch dachintegrierte
Anlagen als bewegliches Wirtschaftsgut
Bisherige Auffassung
- Dachintegrierte Anlagen galten als Betriebsvorrichtung oder als
unselbständiges Gebäudebestandteil - Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen nach
§7g EStG konnten nicht in Anspruch genommen werden
- Gleichstellung von dachintegrierten Anlagen und Aufdachanlagen
- Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen nach
§7g EStG können geltend gemacht werden (Quelle: www.iww.de) - Steuerpflichtige können für künftige Investitionen in neue
wie gebrauchte abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens einen Investitionsabzugsbetrag
gewinnmindernd geltend machen. - Zweijährige Befristung der angehobenen Größenklassen
läuft zum 31.12.2010 aus
“Die EEG-Absenkung zum 01.07.2011 beträgt 0% (Null).
Die Absenkung hätte 3% betragen, wenn der Zubau der Monate
März-Mai oberhalb von 875 MW gelegen hätte.
Der Zubau lag laut Frau Katherina Reiche, Staatssekretärin im
Umweltministerium, nur bei 700 MW.
Deshalb entfällt eine Absenkung zum 01.07.2011”
zum Renditenplan ohne Eigenverbrauch (Beispielrechnung)
zum Renditenplan mit Eigenverbrauch (Beispielrechnung)
Pressemitteilung: Sovello weitet Produktgarantie für X- und T-Serie
Pressemitteilung: Solarförderung muss der Marktentwicklung
angepasst werden
Pressemitteilung: Solarförderung muss der Marktentwicklung
angepasst werden
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